Strom kostet Geld. Aber wie Ladesäulenbetreiber diesen abrechnen ist unterschiedlich. Gibt es eine optimale Lösung?
Stellen Sie sich vor, Sie gehen in ein Restaurant. Nach dem Essen verquatschen Sie sich noch bei einem Glas Wein. Als der Kellner dann die Rechnung bringt, trifft Sie der Schlag. Dort stehen nicht wie üblich die verzehrten Speisen und Getränke. Vielmehr stand der Kellner mit der Stoppuhr hinter dem Tresen und verlangt nun einen Minutentarif, für die Zeit die Sie im Restaurant saßen. Der Rechnungsbetrag ist dabei fünf mal höher, als normal. Sicher würde es zu Diskussionen kommen.
Kein Gastronom, der will dass Sie wiederkommen, würde so etwas machen. Unter Umständen kann Ihnen das an einer Ladesäule aber genau das passieren. Aber von vorne. Derzeit gibt es nicht nur einen Kartendschungel, um elektrisch durchs Land reisen zu können – auch bei der Abrechnung des geladenen Stroms herrscht alle andere als Einigkeit.
Von kostenlos bis unverschämt
Wie und ob die Anbieter abrechnen unterscheidet sich teilweise erheblich. Derzeit gibt es vier Varianten, wie man für den Strom bezahlt.
Kostenlos: Für viele Betreiber lohnt sich eine Abrechnung nicht. Noch nutzen zu wenig Fahrzeuge deren öffentliche Ladesäulen. Der Aufwand für eine Abrechnung wäre größer als der „verschenkte“ Strom kostet.
Pauschal: Man zahlt einen festen Betrag für einen bestimmten Zeitraum. Dafür kann man so viel Laden wie man möchte.
Zeitbasiert: Solange das Auto an der Ladesäule hängt, laufen die Kosten. Unabhängig vom verbrauchten Strom oder ob das Fahrzeug schon fertig geladen hat.
Verbrauchsbasiert: Abgerechnet wird der tatsächlich verbrauchte Strom. Also wie man es von zu Hause gewöhnt ist.
Kostenlose Ladesäulen freuen das Elektrofahrerherz natürlich am meisten. So wird Elektroauto fahren richtig günstig. Es ist aber nicht damit zu rechnen, dass die Anbieter auf ewig ihren Strom verschenken. Pauschalen lohnen sich in der Regel nur für Viellader. Also Menschen die fast ausschließlich öffentlich laden. Für Leute die nur gelegentlich an der Säule eines solchen Anbieters laden oder nur auf der Durchreise sind, sind solche Tarife unattraktiv.
Sind Ladeparker ein Problem?
Das Problem bei der zeitbasierten Abrechnung ist, dass verschiedene Elektroautos mit unterschiedlicher Leistung laden können. Wer schnell viel Strom laden kann ist denen gegenüber im Vorteil, die nur mit geringen Leistungen laden können. Zudem laufen oft die Kosten auch weiter, wenn das Fahrzeug voll und die Ladung längst beendet ist. Nicht immer kann man zudem direkt zum Auto zurück, wenn der Akku voll ist. Etwa weil man im Kino sitzt, in einer Besprechung ist, gerade beim Zahnarzt auf dem Stuhl liegt oder mit Bus und Bahn weitergefahren ist.
Bleibt noch die verbrauchabhängige Abrechnung. Dabei zahlt jeder nur das was er „getankt“ hat. Hier könnte es aber zum Problem werden, dass findige Elektrofahrer an solchen Säulen mit eingestecktem Ladekabel parken – sogenannte Ladeparker. So sind zum Beispiel in Berlin die Stellplätze an den Ladesäulen kostenfrei. Also Auto angestöpselt, für 2,50 Euro Strom „getankt“ und eine Woche kostenlos in bester Lage geparkt. Das ist nicht besonders nett, aber leider gibt es Menschen, denen ist das piepegal.
Warum einfach, wenn es auch umständlich geht?
Aber was wollen die Elektrofahrer? Ich habe im größten Elektrofahrer-Forum, GoingElectric.de, nachgefragt. Die Ergebnisse sind sicher nur eingeschränkt repräsentativ. Die Richtung der Antworten ist trotzdem eindeutig. Stand heute 21 Uhr haben sich 90 Personen an der Abstimmung beteiligt. Nur 12 Prozent bevorzugen eine zeitbasierte Abrechnung. 49 Prozent schätzen das Problem von Ladeparkern als nicht relevant ein und stimmen für eine reine Verbrauchsabrechnung. 19 Prozent wollen die maximale Standdauer durch eine Parkscheibe beschränken. Und 20 Prozent plädieren dafür, nach einer bestimmten Standdauer zusätzlich eine zeitabhängige Gebühr zu erheben. Damit plädieren insgesamt 88 Prozent für eine verbrauchsabhängige Abrechnung.
Wer eine Ladesäule aufstellt hat natürlich ein Interesse daran, dass dort auch möglichst viele Strom kaufen. Es ist also auch nicht in seinem Interesse, dass dort jemand sein Elektroauto dauerhaft abstellt. Die EnBW hat das Kind direkt mit dem Bade ausgeschüttet und setzt ausschließlich auf zeitbasierte Abrechnung. Da kann dann eine Kilowattstunde auch schon mal 1,70 Euro kosten. Und wer nach Ladeende nicht direkt zum Auto flitzt und es umparkt, wird richtig zu Kasse gebeten. Denn dort kostet die Stunde bis zu fünf Euro. RWE rechnet, vorausgesetzt man hat bei RWE oder einem Partner* einen Vertrag, nach Kilowattstunden ab. The New Motion rechnet an seinen eigenen Ladestationen ebenfalls größtenteils nach Verbrauch ab. Den Vogel schießt aber die wohl teuerste Stromtankstelle Deutschlands in Neustrelitz ab. Der Mindesttarif beträgt 13 Euro für zwei Stunden. Mit einem eGolf kostet die Kilowattstunde dann 1,75 Euro. Selbst mit einem Fahrzeug, dass mit 22 Kilowatt laden kann, legt man noch 60 Cent für die Kilowattstunde hin. Dafür hat die Säule auch nur Mittwochs bis Sonntags von 11 bis 17 Uhr geöffnet. Bei solchem Service zahlt man natürlich gerne etwas mehr.
Dynamisch reagieren
Eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist sicher die fairste und kundenfreundlichste Methode. Sollten sich an bestimmten Hotspots regelmäßig Ladeparker breit machen, muss in einer ersten Stufe die maximale Standzeit mit einer Parkscheibe begrenzt werden. Hier sind die Energieversorger gefragt, mit den Nutzern und dem Parkraumbewirtschaftern, also in der Regel den Kommunen, im Gespräch zu bleiben, Probleme zu erkennen und angemessen zu reagieren. Denn eine Parkscheiben-Regelung bringt nur dann was, wenn die Kommunen auch kontrollieren. Das dürfte an den meisten Hotspots jedoch ohnehin der Fall sein.
Sollte auch die Parkscheiben-Regelung nicht greifen und die Ladeparker verscheuchen, dann erst sollten die Energieversorger die nächste Stufe zünden und die verbrauchsabhängige und die zeitbasierte Abrechnung kombinieren. Nach einer bestimmten Standzeit beginnt dann die zeitabhängige Abrechnung zu laufen. Ob diese nach einer generellen Zeit oder erst nach einem bestimmten Zeitraum nach dem Ladeende beginnt, kann man im Einzelfall diskutieren. Wichtig ist, dass dem Kunden die Kosten über ein Display an der Säule, in der App, Aushang oder Beschilderung transparent gemacht werden.
Das Problem zeigt, dass es mit dem Aufstellen einer Ladesäule nicht getan ist. Die Anbieter müssen sich mit den Nutzerinnen und Nutzern auseinandersetzen und attraktive Angebote schaffen. Sie müssen auf Probleme dynamisch reagieren und nach sinnvollen Lösungen suchen. Gerade für die Energieversorger müsste ein Erfolg der Elektromobilität ein wichtiges Ziel sein. Denn einem Elektroautofahrer können sie sehr viel Strom verkaufen. Wer Clever ist, sichert sich schon früh seinen Kundenkreis und überzeugt mit vernünftigen Angeboten und gutem Service. Dazu gehört auch das Thema Roaming. Aber das ist dann wieder eine eigene Geschichte.
Übrigens: Der nette Elektrofahrer legt beim Laden immer eine Ladescheibe ins Auto.
20 Kommentare
Diese Sache mit der Abrechnung geht mir ebenfalls tierisch gegen den Strich. Keine Ahnung was sich die Unternehmen bei den zeitgesteurten Tarifen gedacht haben. Kannst du nicht schnell genug laden, legst du ordentlich drauf und selbst wenn du schneller laden kannst, sind die Preise zu hoch. Sicher, im Verhältnis zum Liter Benzin noch immer günstiger auf 100 km gerechnet, aber die Spanne wird einfach kleiner. Hier bin ich eher für verbrauchsgesteurte Tarife. Einmal für den Verbrauch für deine Ladung und danach abhängig von deiner Parkdauer, die du darüber hinaus den Platz benötigst. Wobei hier jeder Elektrofahrer das Bestreben haben sollte, nach dem Ladevorgang den Platz wieder zu räumen.
Wie Du schreibst, ist Transparenz wichtig. Da Stromanbieter aber nicht über ihre Abrechnungsmodelle diskutieren werden, sollte dann vielleicht doch eine gesetzliche Reglung her. Die Kosten müssen vorher ersichtlich sein.. Die Vergangenheit zeigt, daß Verbraucherschutz keine freiwillige Sache sein kann.
Hallo Jana,
schoener Bericht. Aber es gibt auch noch die indirekte Zahlung.
Restaurants, Baumärkte, Tiefgaragen und Einkaufszentren bieten teilweise Lademöglichkeiten für Kunden.
Ich fahre mit meiner ZOE bevorzugt dort hin um meine Sachen zu erledigen.
Auch eine Art der Kundenbindung 🙂
Hallo Holger,
ich hatte auch kurz überlegt, diese Kategorie noch mit in den Artikel aufzunehmen. Habe sie dann im weiteren Sinne unter „kostenlos“ mit abgedeckt gesehen. Aber du hast natürlich vollkommen Recht. Eine Ladesäule ist ein absoluter Kundenmagnet. Ich gehe nach Möglichkeit dort einkaufen, essen usw. wo es auch eine Lademöglichkeit gibt. Der Akzenta-Markt in Wuppertal ist dank 22 Kilowatt-Wallbox jetzt schon Elektrofahrer Magnet. Und nebenbei erledigen sie noch ihre Wocheneinkäufe und machen guten Umsatz.
Ich habe vor vier Jahren versucht, ein vernunftbasiertes Lade-System vorzuschlagen. Mein Grundidee war und ist, dass Laden im öffentlichen(!) Parkraum in der Regel „Trickle-Charging“ bedeutet, also nur eine geringe Energiemenge von ca. 4-6 kW/h abgegeben wird. Damit kann bei ca. 2 Stunden Parkdauer mit 12 A Ladestrom in etwa die Energie aufgenommen werden, die für eine Rückfahrt aus der City in der Vorstadt benötigt wird, wo sich die E-Mobilität entgegen der Konzepte der Stadtplaner aus naheliegenden Gründen (Steckdose am Carport für Mom’s-Helicopter) etablieren wird. Hinzu kommt, dass ein Ladestrom von max. 16 A die vorhandene Infrastruktur nicht überlastet.
Nehmen wir einen Preis von 30 Cent/kWh, dann bedeutet bei diesen Grundannahmen einmal in der City laden einen durchschnittlichen Gegenwert von ca. 1,50 Euro.
Diesen Betrag einzeln abzurechnen und bargeldlos einzuziehen, ist betriebswirtschaftlicher Unsinn, ganz zu schweigen vom bürokratischen und IT-technischen Aufwand, den die Verteilung und die Verwaltung von Zugangskarten verursacht. Das merken in inzwischen auch die Betreiber dieser Systeme, obwohl gesunder Menschenverstand ausgereicht hätte, um dies voraus zu sehen.
Das Problem der „Dauerladeparker“, die kostenlose Parkplätze zum Teil einen ganzen Tagen blockieren, ist mehr als ärgerlich. Daher plädiere ich dafür, dass Ladeplätze wie normale Parkplätze behandelt werden, für ihre Benutzung also Parkgebühren gezahlt werden sollten. In Anbetracht der relativ geringen Energiemengen, die „nachgetankt“ werden muss, um die 20-40 km nach Hause zurückzulegen, sollte man die Energiekosten einfach in die Parkgebühren einrechnen und die Energie ohne weitere Abrechnung abgeben. Technisch könnte dies recht einfach durch Ausgabe eines PIN-Codes auf dem Parkticket gelöst werden, der an der Ladesäule eingegeben würde. Die abgegebene Energiemenge würde dann von der Ladesäule auf 4-6 kW/h begrenzt.
Die Ladesäulen könnten bei diesem Konzept deutlich einfacher und damit kostengünstiger konstruiert werden. Anders als heute, könnte sich eine Säule, die keine Ströme > 16 A handhaben müsste und die keine Internetverbindung zur Überprüfung von Kundendaten benötigt, aus den Einnahmen aus den Parkgebühren innerhalb eines Jahres amortisieren. Die im Rahmen der Schaufenster-Projekte aufgestellten Säulen werden sich dagegen nicht innerhalb eines Jahrzehnts bezahlt machen.
Für die E-Fahrzeuge, die größere Strecken zurück legen müssen, werden sich ohnehin andere Service-Konzepte entwickeln, wie man am Beispiel Tesla schon zu sehen ist. Zur Unterstützung der E-Mobilität in der Stadt wäre eine vom Bund geförderte Novelle der Bauverordnungen nützlich, die die Installation von Ladepunkten an Tiefgaragenstellplätzen fördert.
Schalten wir unseren Verstand ein.
Hallo Gert,
ich gehe mit dir größtenteils konform. Aber ich bin dafür, dass Problem an oft von Ladeparkern blockierten Säulen zunächst durch eine Parkscheibenregelung zu lösen. In Städten wie Stuttgart, Böblingen, Konstanz, Sindelfingen oder Esslingen parken Elektrofahrzeuge kostenlos (Parkausweis nötig). Dieses Incentive würde ich ungerne missen.
Auch rate ich davon ab, an öffentlichen Stellen nur geringe Leistungen anzubieten. Gerade in Städten mit großem Einzugebiet und viel Tourismus könnte das nach hinten losgehen. Auch müssen wir bald mit größeren Akkus und damit entsprechend längeren Ladezeiten rechnen. Ich bin der Ansicht, dass 11 Kilowatt die Mindestleistung sein müsste. In Hinsicht auf einige Einphasenlader wäre sogar 22 Kilowatt besser. Denn BMW i3, Nissan Leaf und Nissan eNV200 können auf einer Phase mit 28 bis 32 kW laden. Aber eben nur an eine 22 Kilowatt Säule (3×32 Ampere – bei 11 kW gibt es auf einer Phase maximal 16 Ampere).
Hallo Jana, der Artikel ist wieder klasse, auch wenn ich mir bei dem Titel wirklich etwas zum Bezahlsystem erwartet hatte.
Zur Leistungswahl noch eine Frage: Können Leaf und i3 aus einer 22kW/32A Säule tatsächlich den vollen Strom ziehen? 32A einphasig wäre eine Schieflast, die kein Versorger bei einer PV-Anlage duldet! Ob das jeder FI wegsteckt, wenn nur eine Phase mit 32A belastet wird, weiß ich auch nicht.
Hallo Stefan, ich habe zur Zeit einen Nissan eNV-200 mit 32A-Lader. Das macht den Säulen nichts aus und es lädt mit voller Leistung. Das Problem ist, dass die OEM leider keine normkonformen Autos bauen können.
Bei den paar Elektroautos ist das alles auch kein Problem. Wenn aber in einer Straße 20 Leute ihren i3 mit 7,4 kW auf der ersten Phase laden, könnte es Probleme geben. Mal schauen was die Zeit bringt…
Was Du sagst, Gert, klingt nicht unvernünftig. Für den beschriebenen, begrenzten Zweck wäre das eine Lösung. Aber eines ist doch sicher: Die Akkus werden innerhalb der nächsten Jahre größer. Und dann ist entweder das Laden so kleiner Energiemengen nicht nötig, weil man ohnehin noch 260km Reichweite im Akku hat, oder es werden bei leerem Akku größere Leistungen benötigt, um in kürzerer Zeit den Platz wieder frei machen zu können.
In Grömitz hat übrigens ein ansässiger Geschäftsmann (?) einen Deal mit der Tourismuszentrale gemacht, zwei 22kW Ladesäulen gespendet und die Installation und den kostenfreien Betrieb zugesagt bekommen. Das Ganze soll auf einem öffentlichen Parkplatz gegen normale Parkgebühr stattfinden. Parkdauer maximal 3h. Guckst Du hier: http://www.goingelectric.de/forum/infrastruktur/laden-in-groemitz-schleswig-holstein-t9367.html . Wenig Verwaltungsaufwand – maximaler Nutzen bei guter Leistung. DAS finde ich richtig gut!
An der Autobahn vor Bern kannst Du für CHF 18 Flatrate schnelladen. Egal, ob Du 5 Minuten oder 1 Stunde bleibst. Da fahren die meisten E-Mobility Nutzer gerne bis in die Stadt, wo eine grosse Auswahl verschiedener Ladestellen zum Teil auch kostenlos zur Verfügung stehen.
Hallo Peter,
zu hohe Preise sind ein Bärendienst für die Elektromobilität. Sollten solche Preise einreissen, würde vielen die Entscheidung für ein Elektroauto noch schwerer fallen. Damit schrecken solche Anbieter schon im Keim potentielle Kunden. Daher sollten die Ladestellen bis zu einer signifikanten Marktduchdringung sehr günstig sein. Danach wird der Markt über den Preis entscheiden. Und wenn viele den Service nutzen können die Anbieter auch weiter günstig anbieten, weil der Umsatz steigt. Mit der Zahl der Anbieter steigt auch der Wettbewerb. Und der kann unter Umständen für gute Preise sorgen, siehe Handyverträge.
Hallo Jana
Unter Umständen könnte der Wettbewerb für gute Preise sorgen.
Diese Umstände sind bei der Energieversorgung aber nicht gegeben, weil es keinen echten Wettbewerb gibt. Es handelt sich hier wie auch bei anderen Konzernen um Oligopole, sprich Marktbeherrschende Stellung einzelner oder weniger Grossunternehmen, die dafür sorgen, dass sie diese Marktbeherrrschende Stellung nicht verlieren. Siehe Offshore Windparks die von der Regierung gefördert werden, oder die Absenkungen der Zuschüsse für die Solarindustrie von quasi einem Tag auf den Anderen um 40%, was der deutschen Solarindustrie die Existenz gekostet hat. Der Solarstrom war zu günstig geworden, und dadurch zur echten Konkurrenz für die bestehenden Energieversorger geworden…Unter diesen Wettbewerbszerstörenden Umständen funktioniert das nicht mit günstiger Versorgung für die Verbraucher.
Leider haben wir diese Umstände in fast allen Bereichen, deshalb bedeutet Wettbewerb meistens nur Lohnsenkungen für die Angestellten um die Konkurrenz unterbieten zu können und die Vorstandsgehälter erhöhen zu können.
Hallo Jana, YOU MADE MY DAY ! Die Umfrage und besonders die Aufbereitung hier im Artikel sprechen mir aus ganzer Seele. Weiter so !!!
Den Vorschlag von Gerd finde ich als Ergänzung von 22kW Schwerpunktladesäulen doch ziemlich schmackhaft: so könnten mit wenig Kosten bewirtschaftete Parkplätze an Strassen und in Parkhäusern ertüchtigt und die Zahl der Ladestellen schnell erhöht werden. Auch das Stuttgarter Model (eAutos parken umsonst) muss irgendwann auslaufen, wenn die Zahl der eAuto erheblich größer wird. In der aktuellen Regelung ist das – glaube ich gelesen zu haben – bis 2017 befristet.
Nur eine kleine Nachlese zur Ladesäule Neustrelitz: Man ist sich dort (leider) seiner guten Entscheidung sicher und verteidigt sie. Vielleicht können vernünftige und sachlich vorgetragene Argumente (E-Mail-Adressen hier: http://leea-mv.de/index.php/kontakt) aber noch Erleuchtung bringen, wenn sie in größerer Zahl eintreffen.
Die zeitbasierte Abrechnung ist hier jedenfalls absolut kontraproduktiv, wenn man E-Mobilität fördern will. Zwar kann man wohl die übrig gebliebene Zeit auf seiner Ladekarte „mitnehmen“, so dass bei 22kW theoretisch ca. 30 Cent je kWh anfallen. Aber schon die letzten 20% Ladung werden ja wieder teurer, weil der Ladestrom dann sinkt.
3,7kW-Lader sollten grundsätzlich auf die Schuko-Dose ausweichen. Die kostet €9 für 8h. Dann komme ich ebenfalls auf ca. 30 Cent je kWh. Natürlich sind bei dieser Leistung in der Regel auftretenden Ladeverluste usw. auch hier nicht berücksichtigt.
Ich bin sicher, man hatte hier keine böse Absicht, ist aber leider von falschen Annahmen ausgegangen.
Auszug aus dem Elektromobilitätsgesetz: „Der Verordnungsgeber soll (…) Regelungen schaffen können, die ermöglichen, das Parken auf (…) Parkplätzen (an Ladestationen) auf eine bestimmte Dauer zu beschränken. Die Einhaltung der Parkzeit soll dabei über die Parkscheibe oder einen Parkschein dokumentiert werden. Hinsichtlich der Gewährung der maximal zulässigen Parkdauer soll die Möglichkeit geschaf- fen werden, bei Parkplätzen an Ladesäulen zwischen Tages- und Nachtzeiten differenzieren zu können. Die maximale Parkdauer an Ladesäulen soll tagsüber 4 Stunden nicht überschreiten, um den Parkplatz an der Ladeinfrastruktur für möglichst viele Nutzer offenzuhalten; dies wird durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift sichergestellt werden. Die zuständigen Behörden sind frei, nach eigenem Ermessen auch kürzere Parkzeiten vorzugeben. Bei diesem Zeitraum ist davon auszugehen, dass die Fahrzeugbatterien – je nach individuellem Ladestand – in ausreichendem Maße aufgeladen sind und die Fahrbereitschaft wieder hergestellt ist. Die Parkberechtigung soll dabei allen elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne des Gesetzes, die die Privilegien in Anspruch nehmen können, gewährt werden. Eine Differenzierung, um nicht extern aufladbare Fahrzeuge (wie z.B. Brennstoffzellenautos) kenntlich zu machen und von der Parkberechtigung an der Ladeinfrastruktur auszunehmen, wäre ein unverhältnismäßiger Aufwand, da der Prozentsatz dieser Fahrzeuge am bisherigen Bestand elektrisch betriebener Fahrzeuge sehr gering ist.“
… nur mal ein kleiner Hinweis zum Thema „Bezahlen“:
in weit über 300 Tausend (Zigaretten-)Automaten steckt – neben der seit jeher vorhanden Möglichkeit einer Münzzahlung bzw. neuerdings auch Banknotenannahme) per Gesetz seit 2007 ein sogenanntes GeldKarte-Terminal (mittlerweile auch girogo genannt – in der NFC-Version) und damit könnten schon mal sofort und ohne Probleme 45 Mio. Sparkassenkunden bezahlen, denn JEDER hat ja eine girocard in seiner Tasche stecken (früher EC-Karte).
Ein Terminal dieser Art hat damals 200 € gekostet, die moderne Version ist unter 400 € zu haben und kann alle VMC-Standards bedienen. Eine Zahlung bis 5 Euro verursacht dem Betreiber gerade mal Kosten in Höhe von 1 cent, bis 10 Euro sind es 2 cent und bis 20 Euro 3 cent – günstiger geht´s kaum.
Warum es also immer noch niemand gerafft hat, die 72+X unterschiedlichen Möglichkeiten – die ja jeder auf seinem Inselchen gerne weiter haben darf – zusätzlich und notfalls per Gesetzgeber mit dieser „Allgemeinverfügbaren & Diskriminierungsfreien Zahlungstechnologie“ auszustatten, erschließt sich mir nicht.
Die Genossenschaftsbanken arbeiten sogar gerade an einer Version, bei der man noch nicht einmal – wie es früher üblich war – vorher seine Karte „aufladen“ muss (dafür werden die Terminals dann etwas teuer werden)- das können allerdings die Kunden der Sparkassen auch schon heute erleben.
Ich bevorzuge auch klar das Zeitmodell – das darf ich dann auch als privater Ladesäulenaufsteller anbieten.
Die Ladesäule (bzw. mehrere) lässt sich so anbinden an die Relaissteuerung eines einfachen Automaten (zu finden z.B. in Waschsalons, wo die Trockner und Waschmaschinen „bestromt“ werden) und so kann dann je nach Wunsch und Ladeleistung individuell bepreist werden – nebenbei: sogar mit „Parkscheinausdruck“!
Da mir das sowieso keiner glaubt oder sich das ohne „Echt-Modell“ vorstellen kann, ich aber in Kürze für meinen E-NV 200 auch mal eine richtige SCHNELL-Ladesäule mit Multistandard auf meinen Betriebshof stellen werde und die dann auch 24/7 verfügbar sein wird, mach ich das jetzt einfach mal.
Nebenbei – für den Ladegenuss gibt´s noch nen Coffee to go gratis dazu – ist ja auch aus nem Automaten 🙂 .
Hallo Peter,
WO darf ich das mal live erleben?
LG
Teslaklaus aus Frankfurt
Ich kenne eine Ladesäule, an der man keinerlei Karte benötigt.
Man lädt die kWh für 24 ct und bezahlt am Ende des Ladevorgang
mit Münzen. Das ist, finde ich, die beste Methode.
Die Ladesäule befindet sich in Wasserburg am Inn bei den Stadtwerken
Wasserburg.
Sehr gutes Thema, wei jetzt mit E-Kennzeichen von zusätzlicher Bedeutung.
– Hört sich erstmals provokant an.
Ladestationen bundesweit ohne Nutzeridentifikation bis 11/3.7 kW kostenfrei!
– These: bei der E-Mobilität geht es um nichts anderes als eine radikale Umstellung unsere mobilen Gesellschaft, mit der konsequenzen. Beendigung der fossilen Infrastruktur, Ende von Lagerung und Verteilung hochbrennbarer und gesundheitsgefährlichen Chemikalien inclusive deren giftigen Abgasen im öffentlichen Raum.
– Forderung: diese Gemeinwohlaufgabe ist eine staatliche Vorsorgeplicht (gem. Grundgesetz) und benötigt eine geeignete Infrastuktur. Da über den einzelenen elektrischen Versorgungspunkt keine wirtschaftliche Abrechnung erfolgen kann ist diese Gemeinwohlaufgabe iüber dern Bereich der öffentlichen Hand (Bund) zu finazieren.
Vergleichlich mit der kostenfreien Bereitstellung von Staßenbeleuchtung, Toiletten, Winterdienst, Wegesicherung, Begrünung und Landschaftsplege etc.. Unterschied ist jedoch das dies von den Kommunen betrieben, die Stromkosten jedoch über den Bund abgewickelt werden. Es entfallen für die el. Versorgung jegliche Aufschläge von Steuer bis EEG Umlage etc.
– Nutzen, durch die abrechnungsvreie und anonyme Versorgung mit 16 A sind nicht Teil dieser Infrastruktur Maßnahme der Bundesrepublik Deutschland.
Ladepunkte mit => 63 A sind für den Zugang des Güterverkehrs entlang der Bundesautobahnen und Bundesstraßen zu errichten, mit einer EU-Harmonisierten Ladeschnittstelle (Oberleitung, Induktion od. mech. Steckverbinder ) auszustatten und ausschließlich für den Verkehr > 3,5 t nutzbar. Diese Infrastrukturkosten sind über die LKW Maut über alle Lastkraftfahrzeuge (National und International) zu finanzieren. Auch hier gilt der kostenlose und anonyme (Datenschutz) Zugang.
Der gesetzliche Rahmen hierzu ist drängend und benötigt angesichts der Themen Klimaschutz, Gesundheitsschutz( Feistaub erc.) Wirtschaftsstandortsicherung und der politischen Zeilsetzung und demokratischen Forderung einer konsequenten Energiewende, eine hohe Priorität (vergl. Asyl, Finanzkrise)
Man sollte einfach eine Vergleichsrechnung aufmachen. Ich kann mir nämlich durchaus vorstellen, dass folgendes Programm der E-Mobilität den Durchbruch bringt:
100.000 Auto´s ohne eigenem (Haus-) Ladeanschluß mit Anmeldungen innerhalb großer Städte fahren p.a. 10.000 km und verbrauchen so etwa je 1500kWh, insgesamt also etwa 15.000MWh
Wenn die nachts angestöpselt sind, können die zum „Börsenpreis“ von durchschnittlich ca 2ct/kWh laden, macht einen „volkswirtschaftlichen“ Aufwand von lächerlichen 300.000 €, also ganzen 30€ pro Fahrzeug Tankflatrate fürs ganze Jahr!
Ubitricity liefert die Ladelösung ab Laterne mit 2,3kW Leistung, allein für Berlin wären 22.800 Ladeplätze (10% der Lampen) möglich zu je 300€.
Frage nach staatlichen „Verlusten“ für Netzkosten, EEG-Umlage, §19Umlage, Offshore-Umlage, MWSt etc. : Wenn der Nachtstrom „vernichtet durch Minuspreis“ oder schlicht exportiert wird, fallen diese Einahmen schlicht auch nicht an, also es bleibt bei den 300.000€
Ach ja, ich kann mir sehr gut vorstellen, dass ich SOFORT für 50€ pro Jahr eine „Nachttankflatrate“ kaufen würde 😀
Kurz: DAS Programm wäre ohne Subvention umsetzbar!!!
Keine Abrechnerei, kein Eichamtsstress, keine Stundenabrechnung, keine wiederkehrende Eichung, kein lokater IT-Anschluß, kein Kreditkartenterminal.
Alle Städte könnten „aufatmen“ und – ach ja, nebenbei hätten sich diverse Feinstaub- und NOx themen geklärt